Insolvenzregister: Firmeninsolvenz in Deutschland prüfen

Ein Register namens „Insolvenzregister“ gibt es in Deutschland nicht. Was Sie suchen, steht im Portal insolvenzbekanntmachungen.de, in dem die Insolvenzgerichte ihre Verfahren bekannt machen. Hier lesen Sie, was dort steht, wie lange und wie Sie eine Firma richtig suchen, und durchsuchen die Unternehmensmeldungen gleich selbst.

Firmenname

curl "https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/insolvency/search?country=DE&name=example&limit=20" \
  -H "Authorization: Bearer YOUR_API_KEY"

Gibt es ein Insolvenzregister?

Im Alltag sagen viele „Insolvenzregister“ und meinen die Frage: Ist diese Firma insolvent? Ein Register dieses Namens gibt es in Deutschland nicht. Die Insolvenzgerichte machen ihre Entscheidungen und Verfahrensschritte öffentlich bekannt, und zwar nach § 9 InsO durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet: im Portal insolvenzbekanntmachungen.de. Herausgeber ist das Justizministerium Nordrhein-Westfalen, betrieben wird das Portal im Auftrag der Länder.

Wichtig ist die Abgrenzung. Das Portal ist kein Unternehmensregister: Es nennt eine Firma mit Gericht, Aktenzeichen und, wenn vorhanden, Registernummer, enthält aber keine Stammdaten. Die stehen im Handelsregister, das Sie über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen. Und das Schuldnerverzeichnis ist wieder ein eigenes Verzeichnis, dazu weiter unten mehr.

Was im Portal veröffentlicht wird

Die Suchmaske des Portals nennt als Gegenstände der Veröffentlichung:

  • Eröffnungen und Sicherungsmaßnahmen eines Insolvenzverfahrens.
  • Abweisungen mangels Masse: Der Antrag wird abgewiesen, weil das Vermögen nicht einmal die Kosten des Verfahrens deckt.
  • Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren, die natürliche Personen betreffen, keine Firmen.
  • Verteilungsverzeichnisse nach § 188 InsO.
  • Angaben zu Verwaltern und Treuhändern sowie überwachte Insolvenzpläne.
  • Sonstiges.

Ein Verfahren hinterlässt mehrere Veröffentlichungen mit jeweils eigenem Datum, vom Eröffnungsverfahren bis zur Aufhebung. Mehrere Treffer zur selben Firma sind deshalb normal. Das Portal aktualisiert sich nach eigenen Angaben mehrmals täglich.

So prüfen Sie eine Firma im Portal

Die Suche im Portal ist streng. Diese Regeln stammen aus der Hilfe zur Suche und den häufigen Fragen des Portals (Stand 16. Oktober 2026):

  • Firmenname exakt oder mit Platzhalter. Die Suche verlangt Übereinstimmung mit dem Eintrag, meist dem Namen aus dem Handelsregister mit Zusatz wie „GmbH“ oder „AG“. Bei Unsicherheit setzen Sie einen Platzhalter: Mustermann* findet „Mustermann GmbH“, Mustermann allein nicht. Zulässig sind *, +, % und # (gleichwertig, für kein, ein oder beliebig viele Zeichen); der Name braucht mindestens zwei Zeichen.
  • Schreibweisen. Das Portal setzt unter anderem „ß“ mit „ss“ und „ä“ mit „ae“ gleich.
  • Bundesland und Gericht. Sie wählen ein Bundesland und dann ein Insolvenzgericht, jeweils auch „alle“.
  • Registereintrag. Wer die Handelsregisternummer kennt, sucht über Registergericht, Registerart (HRA, HRB, GnR, VR) und Registernummer. Das trennt gleichnamige Firmen sicher. Bei deutschen Unternehmen mit LEI liefert Prometiam Registergericht, Registerart und Registernummer in registry_details (LEI-API).
  • Aktenzeichen. Abteilung (AR, IE, IK oder IN), laufende Nummer und Jahr; Teilangaben wie nur „IN“ sind nicht möglich.
  • Zeitraum und Trefferzahl. Sie grenzen mit dem Veröffentlichungsdatum ein. Bei Suchen über mehr als einen Tag zeigt das Portal höchstens 1.000 Treffer, die zeitlich aktuellsten.
  • Verknüpfung. Alle ausgefüllten Felder gelten zugleich („und“).

Eine Schnittstelle oder einen Webservice zum Herunterladen bietet das Portal nach eigener Auskunft nicht an. Es dient der Prüfung konkreter Verfahren, nicht dem Überblick über alle.

Wie lange bleiben Bekanntmachungen online?

Das Portal ist ein Zeitfenster, kein Archiv. Nach den Fristen der InsoBekV, die das Portal in seinen Fragen und Antworten wiedergibt, wird die Veröffentlichung zu einem Verfahren spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wurde das Verfahren nicht eröffnet, läuft die Frist ab der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen verschwinden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung.

Für Unternehmen gilt die Zwei-Wochen-Regel nicht, die den Zugriff auf reine Verbraucherverfahren beschränkt. Die Bekanntmachungen reichen je nach Bundesland unterschiedlich weit zurück (Nordrhein-Westfalen etwa bis zum 1. Juli 2002); ältere stehen in den Verkündungsblättern der Länder. Eine leere Trefferliste beweist deshalb nichts über die Vergangenheit.

Insolvenzregister, Schuldnerverzeichnis, Handelsregister

VerzeichnisWas dort stehtZugang und Dauer
Insolvenzbekanntmachungen (insolvenzbekanntmachungen.de)öffentliche Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte: Eröffnung, Abweisung mangels Masse, Aufhebung und weitere VerfahrensschritteSuche im Portal der Länder; Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens, sonstige Veröffentlichungen nach einem Monat
Schuldnerverzeichnis (vollstreckungsportal.de)Eintragungen der Vollstreckungsgerichte, etwa bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft, dazu einzelne Insolvenzgründe wie die Abweisung mangels Masse (§ 26 InsO)Einsicht für jeden, der ein berechtigtes Interesse darlegt; Registrierung und Freischaltung nötig; Einträge grundsätzlich drei Jahre; laut Portal 4,50 Euro je Abfrage zu einer anderen Person oder Firma (Stand Oktober 2026)
Handelsregister (handelsregister.de)Stammdaten der Unternehmen, keine Bekanntmachungen der InsolvenzgerichteGemeinsames Registerportal der Länder

Eine Firma kann im Schuldnerverzeichnis stehen, ohne dass ein Insolvenzverfahren läuft, und umgekehrt. Prüfen Sie je nach Frage das richtige Verzeichnis. Die Angaben zum Schuldnerverzeichnis stammen aus den Fragen und Antworten des Vollstreckungsportals. Durchsucht wird es von dieser Seite nicht.

Grenzen der Suche auf dieser Seite

Die Suche oben durchsucht die Insolvenzbekanntmachungen von Unternehmen und zeigt je Treffer Firma, Datum, Art des Verfahrens, den Wortlaut der Bekanntmachung mit Gericht, Aktenzeichen und Sitz sowie einen Link zum Portal. Die Registernummer steht so, wie die Bekanntmachung sie nennt, und nur, wenn sie eine nennt. Angezeigt werden bis zu 20 Treffer, die besten zuerst.

  • Nur Unternehmen: Verbraucher- und Privatinsolvenzen werden nie ausgegeben.
  • Die Meldungen sind nicht mit Unternehmensdatensätzen verknüpft. Die deutschen Firmendaten von Prometiam umfassen nur Unternehmen mit LEI (GLEIF), nicht das Handelsregister: Deutsche Unternehmensdaten per API. Einen Treffer ordnen Sie über Name, Sitz und Rechtsform selbst zu.
  • Maßgeblich bleibt die Bekanntmachung im Portal. Sie gilt nach § 9 InsO zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag als bewirkt.
  • Das Fehlen eines Treffers beweist nichts: Fristen, Schreibweisen und noch nicht veröffentlichte Verfahren spielen eine Rolle.
  • Keine Bonitätsauskunft, kein Schuldnerverzeichnis, kein Handelsregisterauszug.

Eine Suche mit Eingabehilfen bietet das Werkzeug Insolvenzbekanntmachungen durchsuchen.

Dieselbe Suche per API

GET /insolvency/search?country=DE liefert die Unternehmensmeldungen als JSON unter data: Firma (company_name), Registernummer wie gedruckt (company_number), Art des Verfahrens (event_type, status), Datum (filing_date), Sitz (bankrupt_city), den Wortlaut (local_status) und den Link zum Portal (notice_url). Mit name= suchen Sie im Firmennamen, mit date_from und date_to grenzen Sie den Zeitraum ein, mit event_type die Art der Meldung. Für Listen gibt es POST /insolvency/check. Eine Suche kostet 2 Credits, ein Fehler nichts. Die Meldungen sind täglich aktualisiert und per API durchsuchbar.

curl 'https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/insolvency/search?country=DE&name=mustermann&date_from=2026-01-01' \
  -H 'Authorization: Bearer rk_live_...'
import requests

r = requests.get(
    'https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/insolvency/search',
    params={'country': 'DE', 'name': 'mustermann', 'date_from': '2026-01-01'},
    headers={'Authorization': 'Bearer rk_live_...'},
    timeout=30,
)
for n in r.json()['data']:
    print(n['filing_date'], n['company_name'], n['status'])

Das Feld event_type ordnet die Meldungen ein. Für deutsche Bekanntmachungen gilt:

event_typeBedeutung bei deutschen Meldungen
insolvencyEröffnung des Insolvenzverfahrens und übrige Bekanntmachungen im Verfahren
restructuringEigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder Insolvenzplan
liquidationEinstellung des Verfahrens (mangels Masse)
winding_upAufhebung des Verfahrens

Das Monitoring deutscher Unternehmen mit LEI meldet Status- und Registeränderungen, keine Bekanntmachungen, weil diese nicht mit den Unternehmensdatensätzen verknüpft sind. Dieselbe Abfrage gilt in fünfzehn Märkten, darunter Österreich und die Schweiz: Insolvenzüberwachung für DE, AT und CH.

Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026. Quellen: Portal insolvenzbekanntmachungen.de (Hilfe, Fragen und Antworten, Impressum), Vollstreckungsportal der Länder, § 9 InsO. Die Seite ist keine Rechtsberatung. Contains CVR data (Erhvervsstyrelsen), CC BY 4.0.

Weiterführende Seiten

14 Tage kostenlos testen · API-Dokumentation

Die Testphase dauert 14 Tage und umfasst 500 Credits. Eine Karte ist erforderlich, während der Testphase wird nichts belastet; danach läuft das Starter-Abo (9,99 EUR pro Monat), sofern Sie nicht kündigen.

Frequently asked questions

Gibt es ein zentrales Insolvenzregister für Deutschland?
Ein Register dieses Namens gibt es nicht. Die Bekanntmachungen aller Insolvenzgerichte erscheinen zentral im Portal insolvenzbekanntmachungen.de. Eine Schnittstelle oder einen Webservice zum Herunterladen bietet das Portal nach eigener Auskunft nicht an; es ist für die Prüfung konkreter Verfahren gedacht. Das Handelsregister ist ein anderes Register: Es führt Unternehmensdaten, nicht die Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte.
Wie finde ich heraus, ob eine Firma insolvent ist?
Suchen Sie im Portal nach dem Firmennamen mit Platzhalter, etwa Mustermann*, oder über Registergericht, Registerart und Registernummer. Prüfen Sie Datum, Gericht, Aktenzeichen und Sitz: Ein Treffer zum Namen allein ist noch kein Beweis, dass es Ihr Geschäftspartner ist. Für laufende Prüfungen von Lieferanten- oder Kundenlisten gibt es die Suche per API: 2 Credits je Suche, Fehler kosten nichts.
Wie lange bleibt eine Insolvenz im Portal sichtbar?
Die Veröffentlichung wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens gelöscht. Wurde das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen verschwinden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung.
Ist das Schuldnerverzeichnis dasselbe wie das Insolvenzregister?
Nein. Das Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals enthält Eintragungen der Vollstreckungsgerichte, etwa bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft, und einzelne Insolvenzgründe. Eintragungen werden grundsätzlich drei Jahre gespeichert; die Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse und eine Registrierung voraus. Eine Insolvenzbekanntmachung ist etwas anderes.
Warum finde ich eine Firma nicht, obwohl sie insolvent sein soll?
Häufige Gründe: Der Name weicht vom Eintrag ab (Rechtsformzusatz, Schreibweise), die Veröffentlichung ist nach den Fristen gelöscht, das Verfahren ist noch nicht bekannt gemacht oder die Firma firmiert unter einem früheren Namen. Versuchen Sie einen Platzhalter und die Suche über den Registereintrag.
Werden auch Privatinsolvenzen angezeigt?
Auf dieser Seite nie. Im Portal sind Verfahren von Unternehmen sowie von natürlichen Personen enthalten, die selbständig oder gewerblich tätig sind oder waren; reine Verbraucherverfahren bleiben nur eingeschränkt durchsuchbar.