Ein Register namens „Insolvenzregister“ gibt es in Deutschland nicht. Was Sie suchen, steht im Portal insolvenzbekanntmachungen.de, in dem die Insolvenzgerichte ihre Verfahren bekannt machen. Hier lesen Sie, was dort steht, wie lange und wie Sie eine Firma richtig suchen, und durchsuchen die Unternehmensmeldungen gleich selbst.
Firmenname
curl "https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/insolvency/search?country=DE&name=example&limit=20" \ -H "Authorization: Bearer YOUR_API_KEY"
Im Alltag sagen viele „Insolvenzregister“ und meinen die Frage: Ist diese Firma insolvent? Ein Register dieses Namens gibt es in Deutschland nicht. Die Insolvenzgerichte machen ihre Entscheidungen und Verfahrensschritte öffentlich bekannt, und zwar nach § 9 InsO durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet: im Portal insolvenzbekanntmachungen.de. Herausgeber ist das Justizministerium Nordrhein-Westfalen, betrieben wird das Portal im Auftrag der Länder.
Wichtig ist die Abgrenzung. Das Portal ist kein Unternehmensregister: Es nennt eine Firma mit Gericht, Aktenzeichen und, wenn vorhanden, Registernummer, enthält aber keine Stammdaten. Die stehen im Handelsregister, das Sie über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen. Und das Schuldnerverzeichnis ist wieder ein eigenes Verzeichnis, dazu weiter unten mehr.
Die Suchmaske des Portals nennt als Gegenstände der Veröffentlichung:
Ein Verfahren hinterlässt mehrere Veröffentlichungen mit jeweils eigenem Datum, vom Eröffnungsverfahren bis zur Aufhebung. Mehrere Treffer zur selben Firma sind deshalb normal. Das Portal aktualisiert sich nach eigenen Angaben mehrmals täglich.
Die Suche im Portal ist streng. Diese Regeln stammen aus der Hilfe zur Suche und den häufigen Fragen des Portals (Stand 16. Oktober 2026):
Mustermann* findet „Mustermann GmbH“, Mustermann allein nicht. Zulässig sind *, +, % und # (gleichwertig, für kein, ein oder beliebig viele Zeichen); der Name braucht mindestens zwei Zeichen.registry_details (LEI-API).Eine Schnittstelle oder einen Webservice zum Herunterladen bietet das Portal nach eigener Auskunft nicht an. Es dient der Prüfung konkreter Verfahren, nicht dem Überblick über alle.
Das Portal ist ein Zeitfenster, kein Archiv. Nach den Fristen der InsoBekV, die das Portal in seinen Fragen und Antworten wiedergibt, wird die Veröffentlichung zu einem Verfahren spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wurde das Verfahren nicht eröffnet, läuft die Frist ab der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen verschwinden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung.
Für Unternehmen gilt die Zwei-Wochen-Regel nicht, die den Zugriff auf reine Verbraucherverfahren beschränkt. Die Bekanntmachungen reichen je nach Bundesland unterschiedlich weit zurück (Nordrhein-Westfalen etwa bis zum 1. Juli 2002); ältere stehen in den Verkündungsblättern der Länder. Eine leere Trefferliste beweist deshalb nichts über die Vergangenheit.
| Verzeichnis | Was dort steht | Zugang und Dauer |
|---|---|---|
| Insolvenzbekanntmachungen (insolvenzbekanntmachungen.de) | öffentliche Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte: Eröffnung, Abweisung mangels Masse, Aufhebung und weitere Verfahrensschritte | Suche im Portal der Länder; Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens, sonstige Veröffentlichungen nach einem Monat |
| Schuldnerverzeichnis (vollstreckungsportal.de) | Eintragungen der Vollstreckungsgerichte, etwa bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft, dazu einzelne Insolvenzgründe wie die Abweisung mangels Masse (§ 26 InsO) | Einsicht für jeden, der ein berechtigtes Interesse darlegt; Registrierung und Freischaltung nötig; Einträge grundsätzlich drei Jahre; laut Portal 4,50 Euro je Abfrage zu einer anderen Person oder Firma (Stand Oktober 2026) |
| Handelsregister (handelsregister.de) | Stammdaten der Unternehmen, keine Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte | Gemeinsames Registerportal der Länder |
Eine Firma kann im Schuldnerverzeichnis stehen, ohne dass ein Insolvenzverfahren läuft, und umgekehrt. Prüfen Sie je nach Frage das richtige Verzeichnis. Die Angaben zum Schuldnerverzeichnis stammen aus den Fragen und Antworten des Vollstreckungsportals. Durchsucht wird es von dieser Seite nicht.
Die Suche oben durchsucht die Insolvenzbekanntmachungen von Unternehmen und zeigt je Treffer Firma, Datum, Art des Verfahrens, den Wortlaut der Bekanntmachung mit Gericht, Aktenzeichen und Sitz sowie einen Link zum Portal. Die Registernummer steht so, wie die Bekanntmachung sie nennt, und nur, wenn sie eine nennt. Angezeigt werden bis zu 20 Treffer, die besten zuerst.
Eine Suche mit Eingabehilfen bietet das Werkzeug Insolvenzbekanntmachungen durchsuchen.
GET /insolvency/search?country=DE liefert die Unternehmensmeldungen als JSON unter data: Firma (company_name), Registernummer wie gedruckt (company_number), Art des Verfahrens (event_type, status), Datum (filing_date), Sitz (bankrupt_city), den Wortlaut (local_status) und den Link zum Portal (notice_url). Mit name= suchen Sie im Firmennamen, mit date_from und date_to grenzen Sie den Zeitraum ein, mit event_type die Art der Meldung. Für Listen gibt es POST /insolvency/check. Eine Suche kostet 2 Credits, ein Fehler nichts. Die Meldungen sind täglich aktualisiert und per API durchsuchbar.
curl 'https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/insolvency/search?country=DE&name=mustermann&date_from=2026-01-01' \ -H 'Authorization: Bearer rk_live_...'
import requests
r = requests.get(
'https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/insolvency/search',
params={'country': 'DE', 'name': 'mustermann', 'date_from': '2026-01-01'},
headers={'Authorization': 'Bearer rk_live_...'},
timeout=30,
)
for n in r.json()['data']:
print(n['filing_date'], n['company_name'], n['status'])
Das Feld event_type ordnet die Meldungen ein. Für deutsche Bekanntmachungen gilt:
event_type | Bedeutung bei deutschen Meldungen |
|---|---|
insolvency | Eröffnung des Insolvenzverfahrens und übrige Bekanntmachungen im Verfahren |
restructuring | Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder Insolvenzplan |
liquidation | Einstellung des Verfahrens (mangels Masse) |
winding_up | Aufhebung des Verfahrens |
Das Monitoring deutscher Unternehmen mit LEI meldet Status- und Registeränderungen, keine Bekanntmachungen, weil diese nicht mit den Unternehmensdatensätzen verknüpft sind. Dieselbe Abfrage gilt in fünfzehn Märkten, darunter Österreich und die Schweiz: Insolvenzüberwachung für DE, AT und CH.
Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026. Quellen: Portal insolvenzbekanntmachungen.de (Hilfe, Fragen und Antworten, Impressum), Vollstreckungsportal der Länder, § 9 InsO. Die Seite ist keine Rechtsberatung. Contains CVR data (Erhvervsstyrelsen), CC BY 4.0.
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