Ediktsdatei: Firmeninsolvenzen in Österreich suchen

Die Insolvenzdatei in der Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz ist in Österreich der Ort, an dem Konkurs- und Sanierungsverfahren bekannt gemacht werden. Hier erfahren Sie, was dort steht und wie lange, und durchsuchen die Meldungen zu Unternehmen gleich selbst.

Firmenname

curl "https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/insolvency/search?country=AT&name=example&limit=20" \
  -H "Authorization: Bearer YOUR_API_KEY"

Ediktsdatei und Insolvenzdatei: Was ist was?

Die Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz ist die öffentliche Datenbank der österreichischen Justiz für Edikte, also gerichtliche Bekanntmachungen. Nach den Angaben des Ministeriums war sie zunächst auf den Insolvenzbereich beschränkt, inzwischen gehören weitere Bereiche dazu, etwa Versteigerungen im Exekutionsverfahren, Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte und Verschmelzungsverträge. Der Teil für Insolvenzen heißt Insolvenzdatei und enthält alle Bekanntmachungen zu Konkursen, Ausgleichen und Schuldenregulierungsverfahren. Zu finden ist sie unter edikte.justiz.gv.at.

Die Insolvenzdatei ist das ausschließliche Bekanntmachungsorgan für Insolvenz- und Schuldenregulierungsverfahren; Aushänge an der Gerichtstafel und Veröffentlichungen in Zeitungen sind nicht mehr vorgesehen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird einen Tag nach der Veröffentlichung in der Insolvenzdatei wirksam, um 0.00 Uhr des Folgetages. Die Einsicht ist kostenlos und für alle möglich, sämtliche Abfragen aus der Ediktsdatei sind gebührenfrei. Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (IO).

Was in der Insolvenzdatei steht

Jede Etappe eines Verfahrens erscheint als eigenes Edikt mit eigenem Datum. Die Suchmaske der Insolvenzdatei unterscheidet folgende Verfahrensarten:

  • Konkursverfahren und das vorgelagerte Konkurseröffnungsverfahren,
  • Sanierungsverfahren, mit oder ohne Eigenverwaltung,
  • Schuldenregulierungsverfahren natürlicher Personen,
  • ältere Verfahrensarten wie Ausgleichs- und Geschäftsaufsichtsverfahren sowie ausländische Insolvenzverfahren.

Die Suche kennt Datumsarten wie die Anmeldungsfrist für Forderungen, die Eröffnung (Datum der Wirkungen) und die Tagsatzung. Wer Forderungen gegen ein insolventes Unternehmen hat, braucht diese Fristen.

Wie ein Unternehmensinsolvenzverfahren abläuft

Das Unternehmensserviceportal beschreibt den Ablauf so: Ein zahlungsunfähiges Unternehmen muss den Insolvenzantrag spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit stellen; bei juristischen Personen und bestimmten Personengesellschaften gilt das auch bei Überschuldung. Zuständig ist das Landesgericht am Unternehmenssitz, in Wien das Handelsgericht Wien. Das Gericht eröffnet dann entweder ein Sanierungsverfahren oder ein Konkursverfahren, und das Edikt erscheint in der Insolvenzdatei.

  • Konkursverfahren: Der Schuldner verliert die Verfügungsmacht über sein Vermögen; ein Masseverwalter verwertet es. Spätestens 90 Tage nach der Eröffnung entscheidet das Gericht nach Anhörung der Gläubiger, ob das Unternehmen geschlossen oder fortgeführt wird. Restschulden bleiben bestehen.
  • Sanierungsverfahren: Der Schuldner legt einen Sanierungsplan vor und bietet mindestens 20 Prozent der Schulden (ohne Eigenverwaltung) oder mindestens 30 Prozent (mit Eigenverwaltung) an, zahlbar innerhalb von höchstens zwei Jahren. Mit Eigenverwaltung führt er das Unternehmen unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters weiter. Nehmen die Gläubiger den Plan an und bestätigt ihn das Gericht, ist das Verfahren beendet.
  • Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens: Reicht das Vermögen nicht für die Kosten und wird ein angeordneter Kostenvorschuss nicht rechtzeitig geleistet, weist das Gericht den Antrag ab. Das bleibt drei Jahre in der Insolvenzdatei.

Sind Sie Gläubiger, zählt vor allem die Anmeldungsfrist, die das Gericht im Edikt festsetzt. Nach dem Glossar der Insolvenzdatei werden angemeldete Forderungen in der Prüfungstagsatzung geprüft; wer nicht anmeldet, wird bei Verteilungen nicht berücksichtigt und hat kein Stimmrecht. Die Eingabengebühr für die Anmeldung beträgt laut Glossar 33 Euro (Stand Oktober 2026). Die Insolvenzdatei nimmt die Daten eines Tages nach demselben Glossar täglich zwischen 23 und 0 Uhr auf.

So suchen Sie in der Insolvenzdatei

Die Maske hat vier Reiter: Einfache Suche, Aktenzeichen, Firmenbuchnummer und Erweiterte Suche.

  • Schuldner: Suche nach dem Namen, mindestens 3 Zeichen.
  • Volltext: ein Wort im Edikt, ebenfalls ab 3 Zeichen, wahlweise eingeschränkt auf einen Abschnitt des Edikts.
  • Zeitraum: das Bekanntmachungsdatum, ein einzelner Tag oder von/bis.
  • Gebiet: Gericht (Dienststelle), Gerichtshofsprengel oder Bundesland.
  • Verfahrensart und die Wahl zwischen Ersteinträgen und Änderungen.
  • Firmenbuchnummer: Wer die FN seines Geschäftspartners kennt, trennt gleichnamige Firmen sicher.

Wie lange bleiben Einträge abrufbar?

Alle Daten sind grundsätzlich bis ein Jahr nach Abschluss des Insolvenzverfahrens abrufbar. Wurde der Antrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, gilt eine Frist von drei Jahren. Wer den Sanierungs- oder Zahlungsplan vollständig erfüllt hat, kann eine frühere Löschung erwirken. So steht es auf oesterreich.gv.at (Stand 1. Jänner 2026); die Löschfristen regelt § 256 IO.

Daraus folgt: Die Insolvenzdatei ist kein Archiv. Dass ein Unternehmen heute nicht darin steht, sagt nichts darüber, ob es früher insolvent war. Eine Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist, kann die Insolvenzdatei nicht erteilen; sie kommt für Unternehmen vom Firmenbuchgericht, für natürliche Personen vom Bezirksgericht.

Die Suche auf dieser Seite

Die Suche oben durchsucht Meldungen der Insolvenzdatei zu Unternehmen. Ein Treffer nennt die Firma, das Datum und die Art des Verfahrens und verweist auf die Insolvenzdatei; für Gericht, Aktenzeichen und den vollständigen Wortlaut gilt das Edikt dort. Angezeigt werden bis zu 20 Treffer, die besten zuerst.

  • Prometiam führt keine österreichischen Firmendaten und kein Firmenbuch. Die Meldungen tragen deshalb keine Firmenbuchnummer und sind mit keinem Unternehmensdatensatz verknüpft. Einen Treffer ordnen Sie über den Namen zu und gleichen Sitz und Firmenbuchnummer im Edikt selbst ab.
  • Nur Unternehmen: Schuldenregulierungsverfahren und andere Verfahren natürlicher Personen werden nie ausgegeben.
  • Kein Ersatz für die Insolvenzdatei: Wirksam wird ein Verfahren mit der Veröffentlichung dort.
  • Das Fehlen eines Treffers beweist nichts (Fristen, Schreibweisen).
  • Keine Bonitätsauskunft.

Per API abfragen

GET /insolvency/search?country=AT liefert die Unternehmensmeldungen als JSON unter data: Firma (company_name), Art des Verfahrens (event_type, status), Datum (filing_date) und den Link zur Insolvenzdatei (notice_url). company_number ist für österreichische Meldungen leer, weil es keine Verknüpfung mit einem Firmenbuch gibt. Mit name= suchen Sie im Firmennamen, mit date_from und date_to grenzen Sie den Zeitraum ein. Für Listen gibt es POST /insolvency/check. Eine Suche kostet 2 Credits, ein Fehler nichts. Die Meldungen sind täglich aktualisiert und per API durchsuchbar.

curl 'https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/insolvency/search?country=AT&name=mustermann&date_from=2026-01-01' \
  -H 'Authorization: Bearer rk_live_...'

Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026. Quellen: Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz (justiz.gv.at, edikte.justiz.gv.at, Glossar der Insolvenzdatei), oesterreich.gv.at und Unternehmensserviceportal (usp.gv.at). Die Seite ist keine Rechtsberatung. Contains CVR data (Erhvervsstyrelsen), CC BY 4.0.

Weiterführende Seiten

14 Tage kostenlos testen · API-Dokumentation

Die Testphase dauert 14 Tage und umfasst 500 Credits. Eine Karte ist erforderlich, während der Testphase wird nichts belastet; danach läuft das Starter-Abo (9,99 EUR pro Monat), sofern Sie nicht kündigen.

Frequently asked questions

Was ist der Unterschied zwischen Ediktsdatei und Insolvenzdatei?
Die Ediktsdatei ist die Datenbank der Justiz für gerichtliche Bekanntmachungen in mehreren Bereichen, etwa auch für Versteigerungen im Exekutionsverfahren. Die Insolvenzdatei ist ihr Teil für Insolvenz- und Schuldenregulierungsverfahren.
Wie lange bleibt ein Eintrag in der Insolvenzdatei?
Grundsätzlich bis ein Jahr nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, nach einer Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens drei Jahre. Wer seinen Sanierungs- oder Zahlungsplan vollständig erfüllt hat, kann eine frühere Löschung erwirken.
Kostet die Einsicht etwas?
Nein. Die Einsicht in die Insolvenzdatei ist kostenlos und für alle möglich, sämtliche Abfragen aus der Ediktsdatei sind gebührenfrei. Die Suche auf dieser Seite ist kostenlos; per API kostet eine Suche 2 Credits, ein Fehler nichts.
Warum finde ich ein Unternehmen nicht, obwohl es insolvent sein soll?
Häufige Gründe: Der Name weicht vom Eintrag ab, der Eintrag ist nach den Fristen gelöscht, das Edikt ist noch nicht veröffentlicht oder die Firma firmiert unter einem früheren Namen. Suchen Sie in der Insolvenzdatei auch über die Firmenbuchnummer.
Bekomme ich hier eine Bestätigung, dass keine Insolvenz vorliegt?
Nein. Über die Insolvenzdatei lässt sich keine solche Bestätigung abrufen oder erteilen. Für Unternehmen ist das Firmenbuchgericht zuständig, für natürliche Personen das Bezirksgericht; beantragen können Sie sie etwa als Allgemeine Eingabe über JustizOnline.
Enthält die Suche Daten aus dem Firmenbuch?
Nein. Prometiam führt keine österreichischen Firmendaten. Die Meldungen aus der Insolvenzdatei tragen keine Firmenbuchnummer und sind mit keinem Unternehmensdatensatz verknüpft. Deutsche und Schweizer Unternehmen sind anders abgedeckt, siehe die Startseite für den deutschsprachigen Raum.