Geben Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit Länderkürzel ein, zum Beispiel DE129274202. Die Seite fragt VIES ab, das Abfragesystem der EU-Kommission, und zeigt, ob die Nummer heute gültig ist. Ohne Anmeldung.
USt-IdNr. mit Länderkürzel (z. B. DE129274202)
curl "https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/vat/DE129274202" \ -H "Authorization: Bearer YOUR_API_KEY"
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., im Alltag auch USt-ID) erteilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einem Unternehmen zusätzlich zu seiner Steuernummer. Sie besteht aus dem Länderkürzel DE und neun Ziffern; das BZSt beschreibt den Aufbau in seinem Merkblatt zu den EU-Mitgliedstaaten mit „neun, nur Ziffern“. Anders als in Ländern, in denen die Umsatzsteuernummer nur mit einem Länderkürzel versehen wird, ist die deutsche Nummer eine eigene, in einem besonderen Verfahren erteilte Nummer. Sie lässt sich weder aus der Steuernummer noch aus der Handelsregisternummer ableiten.
Erteilt wird sie erst, wenn das Finanzamt das Unternehmen umsatzsteuerlich erfasst und an das BZSt gemeldet hat. Mitgeteilt wird sie nach Angaben des BZSt ausschließlich per Post. Ob eine Nummer, die auf einer Rechnung oder einer Webseite steht, wirklich vergeben wurde, verrät ihre Form nicht: Dafür gibt es die Abfrage.
| Nummer | Vergeben von | Wofür sie gebraucht wird |
|---|---|---|
| USt-IdNr. (DE und neun Ziffern) | Bundeszentralamt für Steuern | Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt: innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen |
| Steuernummer | Finanzamt | Besteuerung im Inland |
| Handelsregisternummer (HRB, HRA) | Registergericht | Eintragung des Unternehmens im Handelsregister |
| LEI (20 Zeichen) | von GLEIF akkreditierte Vergabestellen | Identifizierung im Finanzmarkt |
VIES (VAT Information Exchange System) ist das Abfragesystem der Europäischen Kommission für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aus den EU-Mitgliedstaaten und Nordirland. Es gibt keine zentrale Datenbank: Die Anfrage geht an die Datenbank des Staats, der die Nummer erteilt hat, und die Antwort kommt von dort zurück. Gedacht ist der Dienst für Personen, die an innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen beteiligt sind (Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010). Die Abfrage der Kommission finden Sie unter ec.europa.eu/taxation_customs/vies; dort stehen auch Hilfe und häufige Fragen.
null. Ob eine Nummer zu einem bestimmten Unternehmen gehört, prüft nur die qualifizierte Bestätigung.Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt nach § 18e UStG auf Anfrage die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten USt-IdNr. sowie Name und Anschrift der Person, der sie erteilt wurde. Das BZSt speichert keine Daten zu Nummern anderer Mitgliedstaaten: Es leitet die Anfrage automatisiert an die Behörde des Mitgliedstaats weiter und gibt nur deren Ergebnis wieder. Die Bestätigung ist kostenfrei, und jeder Inhaber einer deutschen USt-IdNr. darf fragen; die eigene Nummer geben Sie bei jeder Anfrage an.
| Merkmal | Einfache Bestätigung | Qualifizierte Bestätigung |
|---|---|---|
| Geprüft wird | ob die ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage im erteilenden Mitgliedstaat gültig ist | zusätzlich, ob Firmenname (mit Rechtsform), Ort, Postleitzahl und Straße mit Hausnummer zur Nummer passen |
| Pflichtangaben | Ihre deutsche USt-IdNr. und die abzufragende Nummer | zusätzlich Firmenname einschließlich Rechtsform, Straße, Postleitzahl und Ort |
| Übereinstimmung | entfällt | keine hundertprozentige Übereinstimmung nötig; es gilt eine Fehlertoleranz, deren Umfang das BZSt nicht nennt |
Als Nachweis einer qualifizierten Bestätigungsabfrage gelten nach dem BZSt der Ausdruck, ein Screenshot oder die Übernahme des Ergebnisses; bei der Schnittstelle ist es der empfangene Datensatz. Eine schriftliche Bestätigung verschickt das BZSt nicht. Die Online-Abfrage finden Sie unter bzst.de/evatr, für die automatisierte Abfrage bietet das BZSt eine REST-API, die Sie in Eigenregie einbinden; die frühere XML-RPC-Schnittstelle ist laut BZSt seit dem 30. November 2025 obsolet. Alles zum Verfahren steht auf der Seite Bestätigung ausländischer USt-IdNrn..
Für inländische Nummern kennt § 18e UStG die Bestätigung nur für Betreiber elektronischer Schnittstellen nach § 25e UStG. Das Verfahren des BZSt ist also für ausländische Nummern gedacht; eine deutsche Nummer können Sie, wie die Nummer jedes anderen Mitgliedstaats, in VIES abfragen.
Diese Seite ersetzt das BZSt-Verfahren nicht. Sie fragt VIES ohne Ihre eigene Nummer ab; das Ergebnis ist deshalb eine einfache Bestätigung ohne Konsultationsnummer. Wer einen belastbaren Nachweis braucht, nutzt das BZSt-Verfahren oder trägt bei VIES die eigene USt-IdNr. als Anfragenden ein: Die Antwort enthält dann eine Konsultationsnummer, die die Kommission zur Aufbewahrung empfiehlt, falls Sie gegenüber einer Steuerverwaltung belegen müssen, was Sie wann geprüft haben.
GET /vat/{number} fragt VIES live ab. Die Antwort liegt unter data: is_valid, name, address, request_date (Zeitstempel der VIES-Abfrage) und source. Bei deutschen Nummern bleiben name und address leer, weil Deutschland sie nicht mitteilt, und registry_match bleibt null, weil die deutschen Firmendatensätze von Prometiam keine USt-IdNr. führen. Eine Abfrage kostet 1 Credit, Fehler kosten nichts.
curl 'https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/vat/DE129274202' \ -H 'Authorization: Bearer rk_live_...'
{
"data": {
"vat_number": "DE129274202",
"country_code": "DE",
"number": "129274202",
"is_valid": true,
"name": null,
"address": null,
"request_date": "2026-10-16T17:40:52.623Z",
"source": "VIES — VAT Information Exchange System (European Commission)",
"registry_match": null
}
}
import requests
r = requests.get(
'https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/vat/DE129274202',
headers={'Authorization': 'Bearer rk_live_...'},
timeout=30,
)
d = r.json()['data']
print(d['is_valid'], d['request_date'])
Antwortet VIES nicht, liefert die API den Status 503 mit dem Hinweis, dass die Nummer nicht geprüft wurde. Das ist kein „ungültig“. Nach der Verfügbarkeitsangabe in der VIES-Hilfe (Stand 16. Oktober 2026) ist die deutsche Datenbank täglich von 23:00 bis 01:30 Uhr nicht erreichbar; wiederholen Sie die Abfrage dann außerhalb dieses Fensters. Die Antwort enthält Datum und Uhrzeit der Abfrage, aber keine Konsultationsnummer: Speichern Sie sie als Protokoll Ihrer eigenen Prüfung, nicht als Ersatz für die qualifizierte Bestätigung.
vat= wird für Deutschland abgelehnt. Die Nummer, die Sie prüfen wollen, müssen Sie also kennen. Mehr dazu: Deutsche Unternehmensdaten per API.Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026. Quellen: Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de) und VIES der Europäischen Kommission. Die Seite ist keine Steuerberatung.
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