USt-IdNr. prüfen: Ist die Nummer gültig?

Geben Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit Länderkürzel ein, zum Beispiel DE129274202. Die Seite fragt VIES ab, das Abfragesystem der EU-Kommission, und zeigt, ob die Nummer heute gültig ist. Ohne Anmeldung.

USt-IdNr. mit Länderkürzel (z. B. DE129274202)

curl "https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/vat/DE129274202" \
  -H "Authorization: Bearer YOUR_API_KEY"

Was die deutsche USt-IdNr. ist

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., im Alltag auch USt-ID) erteilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einem Unternehmen zusätzlich zu seiner Steuernummer. Sie besteht aus dem Länderkürzel DE und neun Ziffern; das BZSt beschreibt den Aufbau in seinem Merkblatt zu den EU-Mitgliedstaaten mit „neun, nur Ziffern“. Anders als in Ländern, in denen die Umsatzsteuernummer nur mit einem Länderkürzel versehen wird, ist die deutsche Nummer eine eigene, in einem besonderen Verfahren erteilte Nummer. Sie lässt sich weder aus der Steuernummer noch aus der Handelsregisternummer ableiten.

Erteilt wird sie erst, wenn das Finanzamt das Unternehmen umsatzsteuerlich erfasst und an das BZSt gemeldet hat. Mitgeteilt wird sie nach Angaben des BZSt ausschließlich per Post. Ob eine Nummer, die auf einer Rechnung oder einer Webseite steht, wirklich vergeben wurde, verrät ihre Form nicht: Dafür gibt es die Abfrage.

NummerVergeben vonWofür sie gebraucht wird
USt-IdNr. (DE und neun Ziffern)Bundeszentralamt für SteuernUmsatzsteuer im EU-Binnenmarkt: innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen
SteuernummerFinanzamtBesteuerung im Inland
Handelsregisternummer (HRB, HRA)RegistergerichtEintragung des Unternehmens im Handelsregister
LEI (20 Zeichen)von GLEIF akkreditierte VergabestellenIdentifizierung im Finanzmarkt

Was VIES bestätigt und was nicht

VIES (VAT Information Exchange System) ist das Abfragesystem der Europäischen Kommission für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aus den EU-Mitgliedstaaten und Nordirland. Es gibt keine zentrale Datenbank: Die Anfrage geht an die Datenbank des Staats, der die Nummer erteilt hat, und die Antwort kommt von dort zurück. Gedacht ist der Dienst für Personen, die an innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen beteiligt sind (Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010). Die Abfrage der Kommission finden Sie unter ec.europa.eu/taxation_customs/vies; dort stehen auch Hilfe und häufige Fragen.

  • „Gültig“: Die Nummer ist im Zeitpunkt der Abfrage vergeben und aktiv. Das entspricht der einfachen Bestätigung.
  • „Ungültig“: VIES nennt zwei Möglichkeiten: Die Nummer ist nicht aktiv oder sie wurde nicht vergeben. Prüfen Sie zuerst, ob sich ein Tippfehler eingeschlichen hat. Manche Mitgliedstaaten nehmen nur Nummern in ihre VIES-Datenbank auf, die für den innergemeinschaftlichen Handel registriert sind; dort kann auch eine richtige Nummer als ungültig erscheinen. Daten in VIES ändern kann nur die nationale Steuerverwaltung, die die Nummer erteilt hat; Ihr Geschäftspartner muss sich also an sie wenden.
  • Name und Anschrift: Deutschland gibt sie über VIES nicht heraus. VIES zeigt dann „---“, unsere API liefert null. Ob eine Nummer zu einem bestimmten Unternehmen gehört, prüft nur die qualifizierte Bestätigung.
  • Stichtag: VIES bestätigt nur den Stand des Abfragetags. Eine Bestätigung für einen früheren Zeitpunkt gibt es nicht.
  • Kein Nachweis der Steuerbefreiung: Die Gültigkeit der Nummer ist nach den Hinweisen der Kommission nur eines von mehreren Elementen für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung (Artikel 138 Absatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG).
  • Keine Aussage zum Unternehmen: VIES sagt nichts darüber, ob die Firma im Handelsregister steht, zahlungsfähig ist oder wer dahintersteht.

Einfache und qualifizierte Bestätigung beim BZSt

Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt nach § 18e UStG auf Anfrage die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten USt-IdNr. sowie Name und Anschrift der Person, der sie erteilt wurde. Das BZSt speichert keine Daten zu Nummern anderer Mitgliedstaaten: Es leitet die Anfrage automatisiert an die Behörde des Mitgliedstaats weiter und gibt nur deren Ergebnis wieder. Die Bestätigung ist kostenfrei, und jeder Inhaber einer deutschen USt-IdNr. darf fragen; die eigene Nummer geben Sie bei jeder Anfrage an.

MerkmalEinfache BestätigungQualifizierte Bestätigung
Geprüft wirdob die ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage im erteilenden Mitgliedstaat gültig istzusätzlich, ob Firmenname (mit Rechtsform), Ort, Postleitzahl und Straße mit Hausnummer zur Nummer passen
PflichtangabenIhre deutsche USt-IdNr. und die abzufragende Nummerzusätzlich Firmenname einschließlich Rechtsform, Straße, Postleitzahl und Ort
Übereinstimmungentfälltkeine hundertprozentige Übereinstimmung nötig; es gilt eine Fehlertoleranz, deren Umfang das BZSt nicht nennt

Als Nachweis einer qualifizierten Bestätigungsabfrage gelten nach dem BZSt der Ausdruck, ein Screenshot oder die Übernahme des Ergebnisses; bei der Schnittstelle ist es der empfangene Datensatz. Eine schriftliche Bestätigung verschickt das BZSt nicht. Die Online-Abfrage finden Sie unter bzst.de/evatr, für die automatisierte Abfrage bietet das BZSt eine REST-API, die Sie in Eigenregie einbinden; die frühere XML-RPC-Schnittstelle ist laut BZSt seit dem 30. November 2025 obsolet. Alles zum Verfahren steht auf der Seite Bestätigung ausländischer USt-IdNrn..

Für inländische Nummern kennt § 18e UStG die Bestätigung nur für Betreiber elektronischer Schnittstellen nach § 25e UStG. Das Verfahren des BZSt ist also für ausländische Nummern gedacht; eine deutsche Nummer können Sie, wie die Nummer jedes anderen Mitgliedstaats, in VIES abfragen.

Diese Seite ersetzt das BZSt-Verfahren nicht. Sie fragt VIES ohne Ihre eigene Nummer ab; das Ergebnis ist deshalb eine einfache Bestätigung ohne Konsultationsnummer. Wer einen belastbaren Nachweis braucht, nutzt das BZSt-Verfahren oder trägt bei VIES die eigene USt-IdNr. als Anfragenden ein: Die Antwort enthält dann eine Konsultationsnummer, die die Kommission zur Aufbewahrung empfiehlt, falls Sie gegenüber einer Steuerverwaltung belegen müssen, was Sie wann geprüft haben.

USt-IdNr. per API prüfen

GET /vat/{number} fragt VIES live ab. Die Antwort liegt unter data: is_valid, name, address, request_date (Zeitstempel der VIES-Abfrage) und source. Bei deutschen Nummern bleiben name und address leer, weil Deutschland sie nicht mitteilt, und registry_match bleibt null, weil die deutschen Firmendatensätze von Prometiam keine USt-IdNr. führen. Eine Abfrage kostet 1 Credit, Fehler kosten nichts.

curl 'https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/vat/DE129274202' \
  -H 'Authorization: Bearer rk_live_...'
{
  "data": {
    "vat_number": "DE129274202",
    "country_code": "DE",
    "number": "129274202",
    "is_valid": true,
    "name": null,
    "address": null,
    "request_date": "2026-10-16T17:40:52.623Z",
    "source": "VIES — VAT Information Exchange System (European Commission)",
    "registry_match": null
  }
}
import requests

r = requests.get(
    'https://api.prometiam.com/functions/v1/risk-api/vat/DE129274202',
    headers={'Authorization': 'Bearer rk_live_...'},
    timeout=30,
)
d = r.json()['data']
print(d['is_valid'], d['request_date'])

Antwortet VIES nicht, liefert die API den Status 503 mit dem Hinweis, dass die Nummer nicht geprüft wurde. Das ist kein „ungültig“. Nach der Verfügbarkeitsangabe in der VIES-Hilfe (Stand 16. Oktober 2026) ist die deutsche Datenbank täglich von 23:00 bis 01:30 Uhr nicht erreichbar; wiederholen Sie die Abfrage dann außerhalb dieses Fensters. Die Antwort enthält Datum und Uhrzeit der Abfrage, aber keine Konsultationsnummer: Speichern Sie sie als Protokoll Ihrer eigenen Prüfung, nicht als Ersatz für die qualifizierte Bestätigung.

Grenzen dieser Seite

  • Keine USt-IdNr. in unseren Firmendatensätzen. Deutschland besteht bei Prometiam aus Unternehmen mit LEI (GLEIF Golden Copy), nicht aus dem Handelsregister. Diese Datensätze führen keine USt-IdNr.; eine Suche mit vat= wird für Deutschland abgelehnt. Die Nummer, die Sie prüfen wollen, müssen Sie also kennen. Mehr dazu: Deutsche Unternehmensdaten per API.
  • Keine Rückwärtssuche. VIES findet zu einem Namen oder einer Anschrift keine USt-IdNr.
  • Keine qualifizierte Bestätigung und keine Konsultationsnummer (siehe oben).
  • Kein Bonitätscheck. Gültig heißt nicht zahlungsfähig.
  • Abdeckung: die 27 EU-Mitgliedstaaten und Nordirland (XI). Nummern aus Großbritannien sind seit dem Brexit nicht mehr Teil von VIES, die Schweiz und Norwegen gehören nicht dazu. Die Schweizer MWST-Nummer bildet die UID mit einem Zusatz; prüfen Sie sie in der UID-Suche.

Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026. Quellen: Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de) und VIES der Europäischen Kommission. Die Seite ist keine Steuerberatung.

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14 Tage kostenlos testen · API-Dokumentation

Die Testphase dauert 14 Tage und umfasst 500 Credits. Eine Karte ist erforderlich, während der Testphase wird nichts belastet; danach läuft das Starter-Abo (9,99 EUR pro Monat), sofern Sie nicht kündigen.

Frequently asked questions

Wie ist die deutsche USt-IdNr. aufgebaut?
DE und neun Ziffern, zum Beispiel DE123456789. Das BZSt erteilt sie zusätzlich zur Steuernummer, nachdem das Finanzamt das Unternehmen umsatzsteuerlich erfasst hat, und teilt sie ausschließlich per Post mit. Aus der Steuernummer oder der Handelsregisternummer lässt sie sich nicht ableiten.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und qualifizierter Bestätigung?
Die einfache Bestätigung sagt, ob die Nummer zum Zeitpunkt der Anfrage gültig ist. Die qualifizierte prüft zusätzlich, ob Firmenname mit Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße zur Nummer passen. Beides bietet das BZSt deutschen Unternehmen für ausländische Nummern an; diese Seite liefert die einfache Bestätigung aus VIES.
Warum zeigt VIES bei einer deutschen Nummer keinen Namen?
Weil Deutschland die Anzeige von Name und Anschrift nicht erlaubt. VIES zeigt dann „---“, und unsere API gibt null zurück. Das Ergebnis „gültig“ gilt trotzdem. Ob die Nummer zu Ihrem Geschäftspartner gehört, klärt die qualifizierte Bestätigung.
Kann ich die USt-IdNr. eines deutschen Kunden beim BZSt prüfen lassen?
Das Verfahren des BZSt ist auf ausländische Nummern ausgerichtet. Für inländische Nummern sieht § 18e UStG die Bestätigung nur für Betreiber elektronischer Schnittstellen vor (§ 25e UStG). Eine deutsche Nummer können Sie, wie jede andere Nummer eines Mitgliedstaats, in VIES abfragen. Wie Sie die Prüfung für Ihre Rechnungen dokumentieren, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Genügt „gültig“ für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung?
Nicht allein. Nach der Kommission ist die Bestätigung der Gültigkeit nur eines von mehreren Elementen für die Steuerbefreiung. Welche weiteren Nachweise Sie brauchen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.
Was kostet die Prüfung per API?
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